Kosten

Welche Kosten entstehen?

Unsere Honorare werden grundsätzlich einvernehmlich vereinbart. Sie orientieren sich an dem geschätzten Arbeitsaufwand, dem sonstigen Aufwand
(z. B. Aufwendungen für Reisen, Übersetzungen usw.) und dem Wert des Rechtsproblems.
Insofern keine gesonderte Honorarvereinbarung geschlossen wird, rechnen wir unsere Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz enthält eine Tabelle mit Vergütungssätzen in Abhängigkeit vom Wert der Angelegenheit. Die sich aus der Tabelle ergebende Gebühr steht dem Rechtsanwalt für unterschiedliche Tätigkeiten gegebenenfalls auch mehrfach zu.